Mindmap-Galerie Spezifikationen für Landschaftsbauprojekte
Zu den Spezifikationen für landschaftsbauliche Projekte gehören grundlegende Vorschriften, landschaftsbauliche Elemente, umfassende Parks, Gemeinschaftsparks und Erholungsgärten, botanische Gärten usw.
Bearbeitet um 2024-03-12 20:34:10Welche Preismethoden gibt es für Projektunteraufträge im Rahmen des EPC-Generalvertragsmodells? EPC (Engineering, Procurement, Construction) bedeutet, dass der Generalunternehmer für den gesamten Prozess der Planung, Beschaffung, Konstruktion und Installation des Projekts verantwortlich ist und für die Testbetriebsdienste verantwortlich ist.
Die Wissenspunkte, die Java-Ingenieure in jeder Phase beherrschen müssen, werden ausführlich vorgestellt und das Wissen ist umfassend. Ich hoffe, es kann für alle hilfreich sein.
Das Software-Anforderungs-Engineering ist ein Schlüsselkapitel für Systemanalytiker. Zu den Kapiteln „Anforderungserhebung“ und „Anforderungsanalyse“ gehören häufig Veröffentlichungen.
Welche Preismethoden gibt es für Projektunteraufträge im Rahmen des EPC-Generalvertragsmodells? EPC (Engineering, Procurement, Construction) bedeutet, dass der Generalunternehmer für den gesamten Prozess der Planung, Beschaffung, Konstruktion und Installation des Projekts verantwortlich ist und für die Testbetriebsdienste verantwortlich ist.
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Das Software-Anforderungs-Engineering ist ein Schlüsselkapitel für Systemanalytiker. Zu den Kapiteln „Anforderungserhebung“ und „Anforderungsanalyse“ gehören häufig Veröffentlichungen.
„Spezifikationen für Landschaftsbauprojekte“ GB 55014-2021
2Grundlegende Regelungen
2.1 Maßstabslayout
2.1.1 Die Stadt soll ein Grünflächensystem errichten, das mit dem Maßstab, der Grundrissstruktur und den Landschaftsmerkmalen der Stadt kompatibel ist, den Maßstab und die Anordnung von Parkgrünflächen, Schutzgrünflächen, angeschlossenen Grünflächen und regionalen Grünflächen festlegen und Landschaftsbauprojekte umsetzen.
2.1.2 Der Bau des städtischen Grünflächensystems sollte die Funktionen des Schutzes der städtischen ökologischen Umwelt, der Aufrechterhaltung der Integrität der städtischen ökologischen Raumstruktur, der Erfüllung der landschaftlichen Erholung und des Sicherheitsschutzes erfüllen und die folgenden Vorschriften einhalten:
1. Die städtischen Topographie- und Landschaftsmerkmale sollten respektiert, organisch in Flüsse und Seen integriert werden und natürliche Landschaften sowie historische und kulturelle Ressourcen sollten geschützt und zur Schau gestellt werden;
2. Die städtische Raumstruktur sollte optimiert werden und grüne Isolationsgürtel wie gruppierte Isolationsgrüngürtel und Belüftungskorridore sollten angelegt werden, um städtische und ländliche grüne ökologische Räume zu verbinden;
3. Ein Parksystem sollte so angelegt werden, dass lineare Räume wie Grünanlagen und Freiflächen am Wasser vollständig genutzt werden, um den Erholungsbedürfnissen der Öffentlichkeit gerecht zu werden.
2.1.3 Die Fläche der Parkgrünflächen sollte mit dem Umfang der Stadtentwicklung vereinbar sein. Die Parkgrünflächenfläche pro Kopf sollte größer als 8,0 Quadratmeter pro Person sein, und der Versorgungsradius der Parkgrünflächen sollte größer sein 80 %.
2.1.4 Städte sollten umfassende Parks und Gemeinschaftsparks errichten, die der Bevölkerungsgröße entsprechen. Die Gesamtparkfläche pro Kopf und die Gemeinschaftsparkfläche pro Kopf sollten jeweils mehr als 3,0 m betragen.
2.1.5 Städte sollten verschiedene Arten von Parks nach Grad und Klassifizierung zuweisen, ein Parksystem aufbauen und die folgenden Vorschriften einhalten:
1. Parks in neu errichteten Stadtgebieten sollten ausgewogen verteilt werden und alte Stadtgebiete sollten mit Stadterneuerung kombiniert werden, um die Anzahl und Fläche der Parks zu erhöhen und ihre Anordnung zu optimieren;
2. Komplexe Parks und Gemeinschaftsparks sollten auf verschiedenen Ebenen angeordnet sein und die Führungen sollten entsprechend den örtlichen Gegebenheiten organisiert werden.
3 Sonderparks wie Botanische Gärten, Zoos sowie Sport- und Fitnessparks sollten sinnvoll gestaltet werden;
4. Grüngürtel, ökologische Schutz- und ökologische Wiederherstellungsgebiete sollten vollständig für den Bau von Landschaftsparks genutzt werden.
2.1.6 Grüne Wege sollten verschiedene Parks sowie städtische und ländliche Grünflächen verbinden und ihre Kompatibilität mit dem langsamen städtischen Verkehrssystem fördern, um ein grünes ökologisches Netzwerk aufzubauen, das innerhalb und außerhalb der Stadt verbindet.
2.2 Bautechnische Anforderungen
2.2.1 Der Park sollte eine natürliche Landschaftsumgebung schaffen und Gartenstraßen, Aktivitätsorte und Einrichtungen einrichten, die den funktionalen Anforderungen entsprechen. Das Basisgelände sollte keine geologischen Gefahren oder Gefahren für die Bodenverschmutzung aufweisen.
2.2.2 Das Landschaftsgestaltungsprojekt Dingcheng sollte die Gebäude (Strukturen) mit kulturellem Wert sowie historische Relikte und natürliche Relikte mit wissenschaftlichem Wert auf dem Basisgelände schützen.
2.2.3 Der Anteil der Grünflächen im Park sollte mehr als 65 % der Grundstücksfläche betragen, und der Anteil der Grünflächen auf dem Platz sollte mehr als 35 % betragen.
2.2.4 Im Park sollten Parkstraßen und Aktivitätsorte eingerichtet werden, die für den Besucherstandort und die Besuchergröße geeignet sind. Komplexe Parks, Gemeinschaftsparks, Vergnügungsparks und Landschaftsparks sollten Veranstaltungsorte für Fitnessaktivitäten einrichten.
2.2.5 Der Park sollte mit Rastplätzen, Mülleimern, Schildern, Gartenbeleuchtung und anderen grundlegenden Einrichtungen für Erholung, Service und Verwaltung ausgestattet sein und den folgenden Vorschriften entsprechen: 1. Parks mit einer Fläche von 2 Stunden oder mehr sollten mit Toiletten, Sicherheitsüberwachung und Schattenschutzeinrichtungen ausgestattet sein. 2. Parks mit einer Fläche von 10 Stunden oder mehr sollten mit Parkplätzen und Verwaltungsräumen ausgestattet sein oder mehr sollten mit Informationsservicestationen ausgestattet sein. 4. Parks mit einer Fläche von 50 Stunden oder mehr sollten mit Einrichtungen zur medizinischen Versorgung und zur Entsorgung von Grünabfällen ausgestattet sein Richten Sie Notfluchteinrichtungen ein, die für die Funktionen geeignet sind. Die Notfluchteinrichtungen sollten so eingerichtet werden, dass der Schutzbereich von geschützten Kulturgütern und alten und berühmten Bäumen vermieden wird.
2.2.6 Historische Gärten sollen das ursprüngliche Gebirgswassersystem, Pflanzen und Gebäude so weit wie möglich schützen.
2.2.7 Straßenbegrünung, Begrünung von Wohngebieten, Begrünung von Wohneinheiten und Begrünung öffentlicher Gebäude sollten die Funktionen der ökologischen Verbesserung, der Umweltverschönerung und der praktischen Nutzung der genutzten Flächen erfüllen. Geeignete Pflanzenarten und Pflanzmethoden sollten ausgewählt werden und den folgenden Vorschriften entsprechen : 1. Die Straßenbegrünung sollte den Sicherheitsanforderungen für Fahrzeuge und Fußgänger entsprechen. 2. Konzentrierte Grünflächen in Wohngebieten sollten mit Aktivitätsstätten eines bestimmten Bereichs eingerichtet werden. 3. Die Begrünung von Einheiten und öffentlichen Gebäuden sollte mit der angrenzenden Straßenbegrünung verbunden sein Bauen von Landschaftsumgebungen und Standorten.
2.2.8 Der Umfang und die Anzahl der Toiletten sollten sich an der Besucherkapazität orientieren und den folgenden Vorschriften entsprechen: 1. Parks mit einer Fläche von weniger als 10 Stunden sollten mit Toilettensitzen ausgestattet sein, basierend auf 1,5 % der Besucherkapazität; eine Fläche größer oder gleich 10 hm2. Toilettensitze sollten auf 2 % der Touristenkapazität installiert werden. 2. Spezielle Toiletten oder Toilettensitze für Kinder sollten in oder in der Nähe von Kindererholungsgebieten aufgestellt werden. 3. Das Verhältnis der Toilettensitze sollte angemessen sein zur Geschlechter- und Alterszusammensetzung der Touristen.
2.2.9 Kommunale Einrichtungen wie städtische Elektrizität, Telekommunikation, Wasserversorgung und Entwässerung sollten den Anforderungen des Parkanlagenbaus gerecht werden.
2.2.10 Alte und wertvolle Bäume innerhalb des Parkgrundstücks sollten in situ erhalten bleiben und der Schutzumfang sollte nicht geringer sein als der Bereich 5 m außerhalb der vertikalen Projektion der Baumkrone.
2.2.11 Parks und Grünanlagen sollten mit Schildern, Schildern, Sicherheitsüberwachungs- und Informationsfreigabeeinrichtungen ausgestattet sein und den folgenden Vorschriften entsprechen: 1. Die Haupteingänge und -ausgänge des Parks sollten mit grünen Linienschildern, Standortschildern, barrierefreie Schilder, Notfallschilder, Sicherheitsüberwachung und Informationsfreigabe und andere Einrichtungen. 2. Leitschilder sollten an den Kreuzungen der Hauptparkstraße und der Greenway-Straßen aufgestellt werden. 3. Positionsschilder, barrierefreie Schilder und Notfallschilder sollten rund um die Hauptattraktionen, Servicezentren, Toiletten und verschiedene öffentliche Einrichtungen des Parks aufgestellt werden. 4 Warnschilder, Sicherheitswarnlinien, Sicherheitsüberwachung und andere Einrichtungen sollten in Bereichen aufgestellt werden, die die persönliche Sicherheit beeinträchtigen könnten.
2.3 Betrieb und Wartung
2.3.1 Nach Abschluss des Landschaftsbauprojekts sollte der Wartungs- und Verwaltungszeitraum nicht weniger als ein Jahr betragen.
2.3.2 Gartenpflanzen sollten zur Vorbeugung und Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen nicht verschmutzt werden. Der Einsatz hochgiftiger Pestizide sollte zur Vorbeugung und Bekämpfung nicht erfolgen von Wasserpflanzenkrankheiten und Insektenschädlingen.
2.3.3 Der Betrieb und die Verwaltung des Parks sollen verschiedene Servicemaßnahmen verbessern und die folgenden Vorschriften einhalten:
1 Der sichere Betrieb verschiedener Einrichtungen und Geräte im Park soll gewährleistet sein;
2. Für Touristen soll populärwissenschaftliche Propaganda, Aufklärung und Aufklärung betrieben werden.
2.3.4 Der Park sollte ein Sicherheitsmanagementsystem einrichten, verschiedene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und die folgenden Vorschriften einhalten:
1. Es sollte mit Sicherheitsbedingungen und Ressourcenschutzanforderungen kombiniert werden, um entsprechende Funktionen zur Katastrophenverhütung und -vermeidung zu übernehmen.
2. Es sollte ein Sicherheitsfrühwarnkontrollsystem aufgebaut und Notfallpläne für Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit im Zusammenhang mit seiner Bewältigung, wie z. B. Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Naturkatastrophen, Vorfälle der sozialen Sicherheit, Bewältigung von Feiertagsspitzen und groß angelegte Versammlungsaktivitäten, sollten formuliert werden .
2.3.5 Verschiedene Dienstleistungseinrichtungen im Park müssen das Gemeinwohl der Dienstleistungen gewährleisten und dürfen keine Geschäftsaktivitäten durchführen, die dem Zweck der Touristenbetreuung zuwiderlaufen.
2.3.6 Blitzschutzeinrichtungen sollten an alten und wertvollen Bäumen und Gebäuden (Bauwerken) installiert werden, die der Gefahr von Blitzeinschlägen ausgesetzt sind.
3 Elemente von Landschaftsbauprojekten
3.1 Gelände und Boden
3.1.1 Der ursprüngliche Boden auf dem Basisgelände des Landschaftsbau-T-Projekts und der zur Gestaltung des Geländes verwendete Fremdboden und Füllstoff dürfen keine Schadstoffe und radioaktiven Substanzen enthalten, die schädlich für die Umwelt und die Sicherheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sind.
3.1.2 Der Landschaftsgestaltungsprozess sollte vollständig mit der vertikalen Gestaltung des Geländes des Basisstandorts kombiniert werden und den folgenden Vorschriften entsprechen:
1. Die Gestaltung des Geländes sollte die Wasser- und Bodenstabilität gewährleisten, und die Höheneinstellungen sollten die Aufnahme von Regenwasser vor Ort begünstigen und mit der Höhenlage des angrenzenden Landes übereinstimmen.
2. Die Planung der Wasserlandschaft sollte auf der Grundlage der Regenwasseraufnahme und der Wasserressourcenbedingungen des Basisstandorts angemessen organisiert werden.
3.1.3 Die Tragfähigkeit von Erdpfählen sollte berechnet werden, und die Stapelhöhe sollte für den Pfahlbereich geeignet sein; die natürliche Neigung von Erdpfählen sollte entsprechend dem natürlichen Ruhewinkel eingestellt werden Es sollten bautechnische Maßnahmen wie Mauern, Bodenverfestigung oder Erosionsschutz eingesetzt werden.
3.1.4 Der Umfang der Geländeformung, -auffüllung und -ausgrabung sollte den Schutzbereich alter und berühmter Bäume vermeiden und für gute Entwässerungsbedingungen für die Baumwurzeln sorgen.
3.1.5 Schädlicher Boden sollte das normale Pflanzenwachstum nicht beeinträchtigen. Bei schlechter Bodenqualität sollte Bodenverbesserungs- oder Pflanzerde ausgetauscht werden.
3.1.6 Das Pflanzen von Erde und Düngemitteln im Landschaftsbauprozess darf die Wasserquellen nicht verunreinigen.
3.2 Gartenstraßen und Veranstaltungsorte
3.2.1 Parkstraßen und Veranstaltungsorte sollten die Funktion haben, Touristen zu leiten und die Ansammlung und Verteilung von Touristen zu erleichtern, und die folgenden Vorschriften einhalten:
1. Der untere Grenzindikator für den Bereich der Vertriebsaktivitäten im Bereich der Ticketparktore sollte auf der Touristenkapazität basieren, die mit 500 m210.000 Personen berechnet werden sollte;
2. Die Breite der Fahrbahn für Feuerwehrfahrzeuge sollte mehr als 4 m betragen.
3.2.2 Die Ein- und Ausgänge von Parks und Plätzen, Parkhauptstraßen, Erholungs- und Dienstleistungsgebäuden sollen den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen.
3.2.3 Gartenwege und Aktivitätsorte sollten nicht in der Nähe natürlicher Felswände oder steiler Hänge angelegt werden, an denen potenzielle Risiken für geologische Gefahren und die Stabilität des Berges bestehen.
3.2.4 Die Neigung der Gartenstraße und des gepflasterten Aktivitätsgeländes sollte der Entwässerung förderlich sein. Die Längs- und Querneigung der Gartenstraße sollte nicht gleichzeitig Null sein und die Oberflächenentwässerungsneigung des Geländes sollte größer als 0,3 sein %.
3.2.5 Bei der Pflasterung von Gartenstraßen und Veranstaltungsorten sollte durchlässigen Pflastermaterialien und erneuerbaren Materialien Vorrang eingeräumt werden;
3.3 Bepflanzung
3.3.1 Die Pflanzenauswahl sollte für den Standort geeignet sein und den einheimischen Pflanzen und Pflanzen, die nach der Einführung und Domestikation für das lokale Gebiet geeignet sind, sollte Vorrang eingeräumt werden. Natürliche ökologische Ressourcen sollten in Verbindung mit der Standortumgebung geschützt werden.
3.3.2 Das Pflanzen von Pflanzen sollte den Naturgesetzen und biologischen Merkmalen folgen und nicht außerhalb der Saison oder zu dicht gepflanzt werden.
3.3.3 In und um Kinderspielplätze dürfen keine giftigen, dornigen oder anderen Pflanzen wachsen, die für Kinder leicht schädlich sind.
3.3.4 Der horizontale Mindestabstand von der Mitte des Wurzelhalses von Bäumen bis zum Außenrand von Bauwerken und kommunalen Einrichtungen muss den Bestimmungen der Tabelle 3.3.4 entsprechen.
3.3.5 Die dreidimensionale Begrünung auf der Oberfläche von unterirdischen Räumen, Gebäudedächern und Bauwerken soll das natürliche Wachstum der Pflanzen gewährleisten, auf der undurchlässigen Schicht soll ein wasserdichtes Entwässerungs- und Bewässerungssystem eingerichtet werden und folgendem entsprechen Vorschriften:
1. Die Bodenbedeckungstiefe des Baumpflanzbereichs auf der Oberfläche des unterirdischen Raums sollte mehr als 1,5 m betragen;
2. Der Sicherheitsabstand zwischen dem Pflanzpunkt der Baumpflanzung auf Gebäudedächern und dem Dachschutzzaun sollte größer sein als die Höhe der Bäume.
3.3.6 Pflanzenmaterialien, die nicht der Quarantäne unterliegen und deren Schadensniveau oder Spuren von Schäden durch Krankheiten und Insektenschädlinge mehr als 10 % des Baumkörpers ausmachen, dürfen nicht verwendet werden.
3.4 Gebäude (Struktur)
3.4.1 Landschaftsgestaltungsprojekte, die die Funktion der Hochwasserspeicherung und -rückhaltung übernehmen und an Gewässer angrenzende Flächen nutzen, sollten keine Gebäude (Strukturen) und Einrichtungen errichten, die den Hochwasserabfluss im Hochwasserabflusskanal behindern.
3.4.2 Die gesamte Baufläche des Parks sollte das 1,5-fache der Baufläche nicht überschreiten.
3.4.3 Die strukturelle Festigkeit der Rahmen und Gänge, die das Klettern der Reben unterstützen, sollte den Belastungsanforderungen für das langfristige Wachstum der Pflanzen genügen. Die Maschenstruktur des Rebengitters soll das Klettern von Kindern verhindern.
3.4.4 Die strukturelle Festigkeit künstlicher Steingärten muss den Wind- und Erdbebenfestigkeitsanforderungen entsprechen und den folgenden Vorschriften entsprechen:
1. Die der Straße zugewandten Felsen, die Felsoberflächen des Höhlendachs und der Höhlenwände sollten abgerundet sein und keine scharfen Winkel aufweisen;
2 Höhlen, die Touristen den Zu- und Austritt ermöglichen, sollten mit Beleuchtungs-, Belüftungs- und Entwässerungsmaßnahmen ausgestattet sein und die Sicherheit des Durchgangs sollte gewährleistet sein.
3.4.5 Die lichte Höhe zwischen der Unterseite der Brücke, an der Kreuzfahrtschiffe vorbeifahren, und dem normalen Wasserstand sollte mehr als 1,50 m betragen.
3.5 Unterstützende Einrichtungen
3.5.1 In Gebieten mit Aktivitätsstätten am Ufer von Gewässern sollten Schutzeinrichtungen unter folgenden Bedingungen installiert werden:
1 Künstliche Deckwerke innerhalb von 2,00 m vom Ufer entfernt und mit einem normalen Wasserstand von mehr als (einschließlich) 0,70 m;
2. Der vertikale Abstand zwischen der Deckwerkoberkante und dem normalen Wasserspiegel beträgt mehr als (einschließlich) 0,50 m;
3. Die Deckschicht eines natürlichen schlammigen Grundwasserkörpers.
3.5.2 Sicherheitsgeländer sollten auf Gartenstraßen und Veranstaltungsorten in der Nähe von Bergen oder Flüssen installiert werden, wo potenzielle Sicherheitsrisiken bestehen, und sollten den folgenden Vorschriften entsprechen:
1. Die Höhe der Leitplanke sollte mehr als 1,05 m betragen. Wenn die Höhe der Gartenstraße und des Veranstaltungsortes mehr als 24 m beträgt, sollte die Höhe der Leitplanke mehr als 1,10 m betragen.
2 Die Struktur des Geländers sollte das Klettern von Kindern verhindern; wenn vertikale Stangen als Geländer verwendet werden, sollte der Nettoabstand zwischen den Stangen weniger als 0,11 m betragen.
3.5.3 Veranstaltungsorte und Einrichtungen für Kinderaktivitäten sollten keine scharfen Ecken oder harten Dornen haben.
3.5.4 Die Wasserqualität von Erholungslandschaftsgewässern, die nicht in direktem Kontakt mit dem menschlichen Körper stehen, sollte dem Oberflächenwasserklassenstandard entsprechen. Die Wasserqualität von Zierlandschaftsgewässern, die nicht in direktem Kontakt mit dem menschlichen Körper stehen, sollte dem Oberflächenwasser entsprechen Die Wasserqualität von Brunnen, die mit Touristen in Berührung kommen, darf keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
3.5.5 Rohrleitungen und Anlagen zur Pflanzenbewässerung sollten mit deutlich sichtbaren Schildern ausgestattet sein, um versehentliches Trinken und versehentliches Anschließen zu verhindern.
4 umfassende Parks, Gemeinschaftsparks und Vergnügungsparks
4.0.1 Der Gesamtpark soll die Funktionen Freizeit und Erholung, Sport und Fitness, kulturwissenschaftliche Popularisierung, Kinderspiele usw. haben und entsprechende Funktionstrennwände einrichten.
4.0.2 Die umfassende Parkgestaltung sollte den folgenden Vorschriften entsprechen:
1. Es sollten mindestens zwei oder mehr Ein- und Ausgänge vorhanden sein, von denen mindestens ein Haupteingang mit der städtischen Ausfallstraße verbunden sein sollte;
2. Die natürliche Landschaft, die historischen und kulturellen Ressourcen und die städtischen ökologischen Sanierungsgebiete der Stadt sollten vollständig genutzt werden.
4.0.3 Gemeinschaftsparks und Vergnügungsparks sollten grundlegende Erholungsfunktionen haben und über Aktivitätsorte verfügen, die den Aktivitätsbedürfnissen von Kindern und älteren Menschen gerecht werden.
4.0.4 Die Fläche des umgebauten oder erweiterten Gesamtparks sollte größer als 5 hm2 sein, und die Fläche des neu errichteten Gesamtparks sollte größer als 10 hm2 sein.
4.0.5 Der Anteil der Flächen, die für Gebäude, Gartenstraßen und gepflasterte Flächen in Gesamtparks genutzt werden, sollte den Bestimmungen von Tabelle 4.0.5 entsprechen.
4.0.6 Die Fläche des Gemeinschaftsparks sollte größer als 1 hm sein. Der Anteil der für Gebäude, Gartenstraßen und gepflasterten Flächen im Gemeinschaftspark genutzten Flächen sollte den Bestimmungen der Tabelle 4.0.6 entsprechen.
4.0.7 Die Mindestbreite des Freizeitparkgeländes sollte mehr als 12 m betragen; die Grundstücksverhältnisse der Freizeitparkgebäude, Gartenstraßen und gepflasterten Plätze sollten den Bestimmungen von Tabelle 4.0.7 entsprechen.
4.0.8 Die Ein- und Ausgänge sowie die Parkstraßen des Gesamtparks sollten auf verschiedenen Ebenen angeordnet sein. Die Ein- und Ausgänge sollten primäre, sekundäre Eingänge und exklusive Eingänge umfassen und den folgenden Vorschriften entsprechen:
1 Umfassende Parks mit einer Fläche von mehr als 20 Quadratmetern sollten zusätzlich zu den Haupt- und Nebeneingängen über einen eigenen Ein- und Ausgang für das Wartungsmanagement verfügen.
2. Die Hauptgartenstraße sollte mit dem Haupteingang und -ausgang verbunden sein und eine Schleife bilden.
4.0.9 Umfassende Parks und Gemeinschaftsparks, die in Berggebieten errichtet werden, sollten über relativ flache Aktivitätsorte für Freizeit- und Erholungsaktivitäten verfügen. Aktivitäten für Kinder sollten in relativ flachen Bereichen eingerichtet werden.
4.0.10 Die Breite eines einzelnen Ein- und Ausgangs des Gemeinschaftsgasthauses und Vergnügungsparks sollte mehr als 1,8 m betragen.
5 botanische Gärten
5.0.1 Der Botanische Garten sollte für das Wachstum einer Vielzahl von Pflanzen geeignete Umweltbedingungen schaffen, sich auf die Sammlung und Präsentation einheimischer Pflanzenressourcen innerhalb der Flora sowie den Ex-situ-Schutz seltener und gefährdeter Pflanzen und Nutzpflanzen konzentrieren und die Anforderungen erfüllen für die Artenvielfalt.
5.0.2 Bei der Gestaltung des Botanischen Gartens sollten die natürliche Landschaft der Stadt und die städtischen ökologischen Sanierungsgebiete voll ausgenutzt werden.
5.0.3 Der Anteil der für Gebäude, Gartenwege und gepflasterte Flächen genutzten Fläche im Botanischen Garten sollte den Bestimmungen der Tabelle 5.0.3 entsprechen.
5.0.4 Botanische Gärten sollten mit Einrichtungen wie wissenschaftlicher Ausstellung, Pflanzeninformationsmanagement und Produktionsmanagement ausgestattet sein. Botanische Gärten mit einer Fläche von mehr als 40 Quadratmetern sollten auch mit Einrichtungen wie wissenschaftlichen Forschungsexperimenten, Einführung und Produktion sowie Probenmanagement ausgestattet sein.
5.0.5 Aus dem Ausland eingeführte Pflanzen sollten zur Isolierung und Quarantäne Isolations- und Quarantänegärtnereien durchlaufen.
5.0.6 In jedem Pflanzenausstellungsbereich und bei repräsentativen Pflanzen im Botanischen Garten sind erläuternde Schilder anzubringen.
6zoo
6.0.1 Zoos sollten der Öffentlichkeit wissenschaftliche Bildung und Freizeittouren bieten, indem sie Wildtiere aufziehen, ausstellen, züchten und schützen.
6.0.2 Bei der Gestaltung des Zoos sollte ein Sicherheitsabstand zu Produktions- und Lagerstätten für brennbare und explosive Materialien, Schlachthöfen usw. eingehalten werden und es sollten mindestens zwei Ein- und Ausgänge vorhanden sein, die an städtische Straßen angeschlossen sind.
6.0.3 Die Gestaltung von Tierausstellungsflächen sollte den folgenden Grundsätzen folgen:
1. Es sollte den Sicherheitsanforderungen für das Tierleben, die Besichtigung, Fütterung und Verwaltung durch Touristen entsprechen.
2. Die grundlegenden Wohlergehensanforderungen von Tieren sollten gewährleistet sein und Anreicherungsanlagen sollten entsprechend den physiologischen Merkmalen und natürlichen Verhaltensmerkmalen von Tieren eingerichtet werden;
3. Es sollte ein Bereich und eine Umgebung bereitgestellt werden, die für das normale Leben der Tiere geeignet sind.
6.0.4 Zoos sollten mit Tierausstellungshallen, Tierschutz- und Sicherheits- und Gesundheitsschutzeinrichtungen ausgestattet sein. Zoos mit einer Fläche von mehr als 20 Stunden sollten mit Tierschutzgebäuden und Einrichtungen für den naturwissenschaftlichen Unterricht ausgestattet sein.
6.0.5 Der Flächenanteil der Zoogebäude, baufälligen Straßen und gepflasterten Flächen sollte den Bestimmungen der Tabelle 6.0.5 entsprechen.
6.0.6 Die Mindestbreite des Besucherisolationsgürtels sollte größer sein als die Gesamtlänge der längsten Gliedmaßen von Erwachsenen und Ausstellungstieren, und die Mindestisolationsbreite sollte mehr als 1,5 m betragen.
6.0.7 Die Gesamtstabilität der Sicherheitseinrichtungen, die Festigkeit der Hauptstruktur und der Biegeelemente, die Festigkeit der Verbindungselemente usw. müssen der maximalen Belastungswirkung durch Springen, Laufen, Klettern, Fliegen, Schieben usw. genügen. Zug-, Schlag- und Schlagfähigkeit der ausgestellten Tiere. Je nach Anforderung muss die Barrierekonstruktion einem Aufprallschaden von mehr als dem 4-fachen Körpergewicht des Tieres standhalten.
6.0.8 Das Abwasser in Tierausstellungsbereichen, Zoo-Quarantänestationen, Isolationsstationen und Tierkliniken, die anfällig für Epidemien sind, sollte desinfiziert werden.
6.0.9 Elektronische Impulszaunsysteme, die den Bereich tierischer Aktivitäten einschränken, Operationssäle in Tierkliniken, Tieraufzuchtplätze, Tieraufzuchts- und Bruträume sowie elektrische Heizungs- und Klimageräte, die in Käfigen aufgrund des saisonalen Bedarfs von Tieren eingerichtet werden sollten, sollten sein angetrieben durch Primärlast.
7 Landschaftsparks
7.0.1 Landschaftsparks sollten den Grundsätzen des vorrangigen Schutzes und der rationellen Nutzung folgen und auf der Grundlage des Schutzes natürlicher und kultureller Ressourcen angemessene Naturerlebnis- und Freizeitaktivitäten durchführen.
7.0.2 Die Gestaltung von Landschaftsparks sollte dem Schutz der Naturlandschaften und der Artenvielfalt förderlich sein und über gute öffentliche Verkehrsanbindungen verfügen.
7.0.3 Landschaftsparks sollten in Gebieten, in denen sich touristische Aktivitäten konzentrieren, mit den notwendigen Freizeit-, Service- und Verwaltungseinrichtungen sowie mit medizinischer Versorgung und Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sein.
7.0.4 Der Wasserkörper im Feuchtgebiet des Landschaftsparks sollte auf den Schutz und die Nutzung städtischer und regionaler Wassersysteme abgestimmt sein und den folgenden Vorschriften entsprechen:
1. Die Gestaltung des Feuchtgebietswassersystems sollte das natürliche Muster und die Form des Feuchtgebietswassersystems respektieren und schützen.
2 Für Feuchtgebiete, die die Funktion des städtischen Hochwasserschutzes und der Entwässerung haben, sollten die Wasserstands- und Höhenkontrollpunkte gemäß dem geplanten Hochwasserabflussmeteor, dem geplanten Hochwasserniveau und dem geplanten Entwässerungsstrom bestimmt werden.
3. Durch die Schaffung von Pflanzenlebensräumen sollten mehr als 50 % der typischen lokalen Feuchtgebietsgemeinschaften wiederhergestellt werden, und gebietsfremde invasive Arten dürfen nicht verwendet werden.
4. Grundwasser sollte nicht entnommen werden und Leitungswasser sollte als Wasserquelle für Feuchtgebiete verwendet werden.
7.0.5 Landschaftsparks, in denen geschützte Tiere und Zugvögel leben, sollten im Hinblick auf Besuchszeit, Besuchssaison und Besucherqualität kontrolliert und verwaltet werden.
8 Straßenbegrünung
8.0.1 Die Straßenbegrünung sollte mit dem Funktionsniveau städtischer Straßen vereinbar sein und den Anforderungen der Straßenverkehrsorganisation, der Anlagengestaltung, des Landschaftsstils, des Umweltschutzes und anderen Anforderungen entsprechen.
8.0.2 Neue städtische Straßen sollten einen angemessenen Anteil an Grünflächen haben und den folgenden Vorschriften entsprechen:
1. Der Grünflächenanteil der Hauptstraßen sollte mehr als 20 % betragen;
2. Die lichte Breite der Straßentrennzone für gepflanzte Bäume für Kraftfahrzeuge und Nicht-Kraftfahrzeuge sollte mehr als 1,5 m betragen.
8.0.3 Der Mindestabstand zwischen Straßenbäumen und Freileitungsleitern muss den Bestimmungen der Tabelle 8.0.3 entsprechen.
8.0.4 Straßenbäume sollten mit großen Kronen, dichtem Schatten, starkem Wuchs und Anpassungsfähigkeit an die Umweltbedingungen städtischer Straßen ausgewählt werden und die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Die Höhe der Astpunkte von Straßenbäumen darf den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigen;
2. Der Abstand zwischen Straßenbaumreihen sollte auf der Grundlage der Kronenbreite der Baumart in ihrer Blütezeit bestimmt werden. 8.0.5 Die Straßenbegrünung sollte mit relevanten kommunalen Einrichtungen koordiniert werden, und die Beziehung zu Straßenbeleuchtung, Transporteinrichtungen, oberirdischen Mastleitungen, unterirdischen Rohrleitungen, Sicherheitsüberwachung und anderen Einrichtungen sollte koordiniert werden, und die dafür erforderlichen Standortbedingungen und das Wachstum sollten koordiniert werden Es sollte ein normales Wachstum der Bäume gewährleistet sein. Nicht gereinigtes anfängliches Regenwasser von der Fahrbahn darf nicht direkt in den Straßengrüngürtel eingeleitet werden.
8.0.5 Die Straßenbegrünung sollte mit relevanten kommunalen Einrichtungen koordiniert werden, und die Beziehung zu Straßenbeleuchtung, Transporteinrichtungen, oberirdischen Mastleitungen, unterirdischen Rohrleitungen, Sicherheitsüberwachung und anderen Einrichtungen sowie die dafür erforderlichen Standortbedingungen und Wachstumsflächen sollten koordiniert werden Das normale Wachstum der Bäume sollte gewährleistet sein. Das von der Fahrbahn abfließende, nicht gereinigte Regenwasser darf nicht direkt in den Straßengrüngürtel eingeleitet werden.
8.0.6 Straßenbegrünungsbäume sollten regelmäßig beschnitten werden.
9 Greenway
9.0.1 Der Greenway Dingcheng sollte die ökologische Umwelt schützen und die folgenden Vorschriften einhalten:
1. Berge, Flüsse, Seen, Feuchtgebiete und Küsten sollten geschützt werden, und Schäden an der Topographie entlang der Linien sind strengstens verboten;
2. Die natürliche Vegetation sollte geschützt werden und die ursprünglichen Bäume im Baugebiet sollten erhalten und genutzt werden;
3 Ökologisch sensible und ökologisch fragile Gebiete sollten gemieden werden.
9.0.2 Der T-Kurs des Grünen Weges muss die Sicherheit gewährleisten und den folgenden Vorschriften entsprechen:
1. Gebiete, die anfällig für Naturkatastrophen wie Schlammlawinen, Erdrutsche, Einstürze, Bodensenkungen, Bodensenkungen und Erdbebenstörungszonen sowie ungünstige geologische Zonen sind, sollten vermieden werden;
2 Grünanlagen am Flussufer und am Wasser sollten den Hochwasserschutzstandards am Standort Dingcheng entsprechen.
9.0.3 Grüne Wege sollten den Hauptfunktionen des Landes, durch das sie verlaufen, entsprechen und mit der umgebenden Umwelt koordiniert werden.
9.0.4 Grüne Wege sollten sich nicht mit Schnellstraßen, Autobahnen erster Klasse, Eisenbahnen, städtischen Schnellstraßen und städtischen Schienenverkehrsflugzeugen kreuzen.
9.0.5 Grüne Wege, die durch gefährliche Geländebereiche und Gewässer führen, sollten mit Schutzgeländern oder Sicherheitsgrüngürteln ausgestattet sein und die Breite des Sicherheitsgrüngürtels sollte größer als 1,5 m sein.
9.0.6 Zwischen dem Grünweg und der Fahrspur für Kraftfahrzeuge sollten wirksame Isolationseinrichtungen eingerichtet werden, die Isolationsgrüngürtel, Isolationspfeiler, Leitplanken und Verkehrsmarkierungen umfassen und den folgenden Vorschriften entsprechen sollten:
1. Die Breite des isolierenden Grüngürtels sollte größer als 1,0 m sein; wenn die Isolationsbreite des Grünwegs und der Kraftfahrzeugspur weniger als 1,0 m beträgt, sollten zur sicheren Isolierung Isolationspfeiler oder Leitplanken aufgestellt werden.
2. In Straßenabschnitten, in denen keine strenge Isolierung eingerichtet werden kann, sollten Verkehrsmarkierungen zwischen den Greenway-Wegen und den Fahrspuren für Kraftfahrzeuge angebracht werden, und es ist Kraftfahrzeugen verboten, auf den Greenway-Wegen zu fahren.
3. Wenn eine Kraftfahrzeugstraße mit einer Verkehrsgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h nicht über die Voraussetzungen für die Einrichtung von Isolationseinrichtungen wie Isolationsgrüngürteln, Isolationspfeilern, Leitplanken usw. verfügt, sollten auf dieser Straße keine Greenway-Pfade eingerichtet werden gleiches Brett.
9.0.7 Die Greenway-Verbindungsleitung muss eine sichere Nutzung gewährleisten und den folgenden Vorschriften entsprechen:
1. Die Greenway-Verbindungslinie sollte nicht direkt Nationalstraßen, Provinzautobahnen und andere Fernstraßen und Schnellstraßen nutzen;
2 Die Greenway-Verbindungslinie sollte Straßenverkehrszeichen, Greenway-Markierungseinrichtungen, Sicherheitsisolationseinrichtungen usw. verwenden, um den Verkehr effektiv zu organisieren und Funktionen zu verbinden.
9.0.8 Der Greenway-Weg sollte sich am aktuellen Gelände orientieren und großflächige Aufschüttungen und Ausgrabungen vermeiden. Die Breite des Radweges und der Gesamtweg für Fußgänger und Radfahrer im Greenway-Weg sollte den Bestimmungen der Tabelle 9.0.8 entsprechen. Tabelle 9.0.8
9.0.9 Der Grüne Weg sollte mit Poststationen ausgestattet sein und mit entsprechenden Service- und Verwaltungseinrichtungen ausgestattet sein.
9.0.10 Greenway-Schilder sollten eine Leit- und Warnfunktion haben und sich deutlich von Straßenverkehrs- und anderen Verkehrsschildern unterscheiden.
10 grüner Isolationsgürtel
10.0.1 Grüne Isolationsgürtel sollen eine Isolierung städtischer Gruppen und eine grüne Isolation um Städte und zwischen Städten erreichen und den folgenden Vorschriften entsprechen:
1. Um Städte herum und zwischen Städten sollte ein ökologisches Raumnetzwerk eingerichtet werden, das städtische und ländliche Gebiete koordiniert, und grüne Isolationsbereiche, Belüftungskorridore, ökologische Korridore und Grünflächen zum Schutz von Anlagen sollten beibehalten und eingerichtet werden;
2. Die verschiedenen Funktionsgruppen in der Stadt sollten durch die Nutzung natürlicher Berge, Flüsse und Seen, Ackerland- und Waldnetze, Transport- und öffentliche Einrichtungenkorridore usw. voneinander isoliert und mit dem grünen ökologischen Raum außerhalb der Stadt verbunden werden .
10.0.2 Der grüne Isolationsgürtel sollte die Funktionen von Sanitäranlagen, Transport und kommunaler Infrastruktur, Sicherheit und sanitärer Isolation des Dingye-Lagerlandes sowie die Funktion des Schutzes vor geologischen und Naturkatastrophen des Hochwasserlager- und Auffanggebiets erfüllen und diese erfüllen mit folgenden Regelungen:
1. Schützende Grünflächen wie Eisenbahnen, Autobahnen und Schnellstraßen sollten eine Isolationsbreite haben, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, und die Pflanzenbepflanzung sollte Schallschutz- und Lärmminderungsfunktionen erfüllen;
2. Schützende Grünflächen wie Wasserpflanzen und Wasserquellen sollten breit genug sein, um eine hygienische Isolierung zu gewährleisten, und die Pflanzenbepflanzung sollte die Funktion der Erhaltung von Wasserquellen erfüllen;
3. In Hochwasserrückhaltegebieten und Bergen mit potenziellen geologischen Gefahren sollten schützende Grünflächen eine Isolationsbreite haben, um die Sicherheit zu gewährleisten, und die Pflanzenbepflanzung sollte den Hochwasserabfluss nicht behindern.
10.0.3 Der grüne Isolationsgürtel am Ufer soll ökologische Schutzfunktionen wie den Schutz von Wasser und Boden sowie die Erhaltung von Wasserquellen erfüllen.
10.0.4 Die Auswahl und Konfiguration der Pflanzen im grünen Isolationsgürtel sollte den folgenden Vorschriften entsprechen:
1. Es sollten einheimische Baumarten ausgewählt werden, die resistent gegen Verschmutzung, sehr anpassungsfähig und pflegeleicht sind;
2 Abhängig von der Verschmutzungsquelle und der Art des Schutzes sollte die Pflanzenbepflanzung einen entsprechenden Schichtaufbau annehmen.
11Ökologische Erhaltung und ökologische Wiederherstellung
11.0.1 Ökologische Erhaltung und ökologische Wiederherstellung sollten ökologische Elemente wie Berge, Wasser, Wälder, Felder, Seen und Gräser schützen, beschädigte Berge, Gewässer und verlassenes Land reparieren und eine Begrünung und Verschönerung städtischer und ländlicher Umgebungen erreichen.
11.0.2 Der ökologische Schutz sollte den ökologischen Schutz und die Bewirtschaftung natürlicher Gebiete verwirklichen und die folgenden Vorschriften einhalten:
1. Natürliche Lebensraumtypen, Artenvielfalt sowie Ökosystemintegrität und Ökosystemdienstleistungsfunktionen sollten geschützt und gepflegt werden;
2. Die Arten der eingeführten Pflanzen sollten streng kontrolliert werden und das Pflanzen invasiver Pflanzen ist strengstens verboten.
3. Einrichtungen, die nichts mit dem Umweltschutz zu tun haben, sollten nicht gebaut werden, und der Bau von Umweltüberwachungs- und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sollte der ökologischen Umwelt keinen Schaden zufügen;
4. Aktivitäten, die nichts mit dem Umweltschutz zu tun haben, sollten eingeschränkt werden.
11.0.3 Die ökologische Sanierung sollte die Funktion der ökologischen Pflege und Wiederherstellung ökologisch empfindlicher und ökologisch geschädigter Gebiete wahrnehmen und die folgenden Vorschriften einhalten:
1. Städtische Grünflächen und Wasserökosysteme sollten verbessert werden;
2. Städtische schützende Grünflächen sollten verbessert werden, um die städtische ökologische Sicherheit zu gewährleisten;
3. Beschädigte Ökosystemfunktionen sollten schrittweise wiederhergestellt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Pflege und Wiederherstellung von Lebensraumtypen liegen sollte;
4. Je nach den Bedingungen sollte eine bestimmte Produktions- und Zuchtbasis für einheimische Pflanzen und geeignete Pflanzen in der Region eingerichtet werden.
11.0.4 Bei verschmutzten und beschädigten Bergen, Gewässern und verlassenen Flächen sollten Form, Boden, Vegetation und Systemfunktionen wiederhergestellt werden und die folgenden Bestimmungen sollten erfüllt sein:
1. Reagieren Sie auf eine gründliche Untersuchung und Sicherheitsbewertung des ökologischen Zustands von Geologie, Boden, Vegetation usw.;
2. Die verborgenen Gefahren geologischer Katastrophen sollten beseitigt und die natürlichen Formen beschädigter Berge und Gewässer wiederhergestellt werden.
3. Kontaminierte Böden sollten verbessert, die Wasserverschmutzung kontrolliert und die Selbstreinigungsfähigkeiten verbessert werden.
4. Es sollten naturnahe Gemeinschaften aufgebaut werden, um die natürliche Vitalität zu präsentieren und die natürliche Ökologie wiederherzustellen.
schwebendes Thema
„Spezifikationen für Landschaftsbauprojekte“ GB 55014-2021
Aktualisierungszeit: 07.06.2022 Implementierungszeit: 01.01.2022 Speichern
Abschaffung zwingender Bestimmungen im Zusammenhang mit den geltenden Ingenieurbaunormen
1. „Urban Green Space Design Code“ GB 50420-2007 (Ausgabe 2016)
Abschnitt 3.0.8, 3.0.10, 3.0.11, 3.0.12, 4.0.5, 4.0.6, 4.0.7, 4.0.11, 4.0.12, 5.0.12, 6.2.4, 6.2.5, 7.1 .2, 7.5.3, 7.6.2, 7.10.1, 8.1.3, 8.3.5
2. „Park Design Specifications“ GB 51192-2016
Artikel 4.1.3, 4.1.7, 5.1.3, 5.2.4, 5.3.3, 9.1.4
3. „Urban Road Greening Planning and Design Code“ CJJ 75-97
Artikel 3.3.2, 6.1.2, 6.3.1
4. „Kodex für den Bau und die Annahme von Landschaftsbauprojekten“ CJJ 82-2012
Artikel 4.1.2, 4.3.2, 4.4.3, 4.10.2, 4.10.5, 4.12.3, 4.15.3, 5.2.4
5. „Zoo Design Code“ CJJ 267-2017
Artikel 6.0.3, 6.0.5, 9.1.8, 9.3.2
Vorwort
Um sich an die geltenden Regeln internationaler technischer Vorschriften und technischer Standards anzupassen, hat das Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung seit 2016 sukzessive die „Stellungnahmen zur Vertiefung der Reform der Normungsarbeit im Ingenieurbau“ und andere Dokumente herausgegeben, in denen dies vorgeschlagen wird Die Regierung formuliert verbindliche Normen und gesellschaftliche Gruppen formulieren freiwillige Normen. Das langfristige Ziel verdeutlicht die Reformaufgabe, die vereinzelten verbindlichen Bestimmungen in den aktuellen Normen schrittweise durch verbindliche technische Bauvorschriften im Volltext zu ersetzen und schrittweise eine „technische Bestimmung bestehend aus“ zu bilden Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Abteilungsvorschriften sowie verbindliche technische Bauvorschriften im Volltext. System „Technische Vorschriften“.
In Bezug auf normative Kategorien. Das System der verbindlichen technischen Bauvorgaben umfasst alle Arten von Bauprojekten im Bereich des Ingenieurbaus und ist in zwei Typen unterteilt: technische Projektspezifikationen (sogenannte Projektspezifikationen) und allgemeine technische Spezifikationen (sogenannte allgemeine Spezifikationen). Projektspezifikationen nehmen das gesamte Ingenieurbauprojekt als Gegenstand und die fünf Hauptelemente des Projekts als Maßstab, Layout, Funktion, Leistung und wichtige technische Maßnahmen als Hauptinhalt auf. Die allgemeinen Spezifikationen zielen auf die allgemeinen Technologien verschiedener Berufe ab, die die funktionalen Leistungsanforderungen von Ingenieurbauprojekten realisieren, und nehmen allgemeine technische Anforderungen wie Vermessung, Entwurf, Konstruktion, Reparatur und Wartung als Hauptinhalt auf. Im System der verbindlichen technischen Bauspezifikationen im Volltext sind Projektspezifikationen das Rückgrat, und allgemeine Spezifikationen sind Regelungen zu allgemeinen und gemeinsamen professionellen technischen Schlüsselmaßnahmen für verschiedene Projekte.
Über die fünf wichtigsten Faktorindikatoren. Die verschiedenen Elemente in den verbindlichen technischen Bauvorschriften sind die grundlegenden Vorschriften zur Gewährleistung der Systematisierung und Effizienzsteigerung des städtischen und ländlichen Infrastrukturbaus und die Grundvoraussetzungen für die Unterstützung einer qualitativ hochwertigen Entwicklung des städtischen und ländlichen Bauwesens. Die Anforderungen an den Projektumfang sehen im Wesentlichen vor, dass das Bauprojekt über vollständige Produktions- oder Dienstleistungsfähigkeiten verfügen und mit dem Stand der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung vereinbar sein sollte. Die Layoutanforderungen des Projekts legen hauptsächlich das industrielle Layout, die Auswahl des Bauprojektstandorts, das Gesamtdesign, das allgemeine Layout und die allgemeinen technischen Anforderungen fest, die auf die Größe abgestimmt sind. Eine angemessene Verteilung der Versorgungskapazität sollte in Betracht gezogen werden, um das Gesamtniveau der zugehörigen Anlage zu verbessern Konstruktion. Die funktionalen Anforderungen des Projekts legen hauptsächlich die Zusammensetzung und den Zweck des Projekts fest und klären die grundlegenden Komponenteneinheiten des Projekts, was die Garantie dafür ist, dass das Projekt seine erwartete Rolle spielt. Die Leistungsanforderungen des Projekts legen hauptsächlich das bauliche bzw. technische Niveau des Bauvorhabens fest, spiegeln die Anwendbarkeit des Bauvorhabens wider und klären die Grundniveaus, die in Bezug auf Projektqualität, Sicherheit, Energieeinsparung und Umweltschutz erreicht werden sollen , lebenswerte Umwelt und nachhaltige Entwicklung. Technische Schlüsselmaßnahmen sind die grundlegenden technischen Vorschriften zur Umsetzung der Funktions- und Leistungsanforderungen von Bauprojekten und stellen die grundlegende Garantie für die Umsetzung von Entwicklungszielen wie sicheres, grünes, belastbares, intelligentes, lebenswertes, gerechtes und effizientes städtisches und ländliches Bauen dar .
Bezüglich der Umsetzung von Standards. Obligatorische technische Bauvorschriften sind verbindlich und verbindlich. Sie sind die Grundlage für die Gewährleistung der Sicherheit von Leben und Eigentum der Menschen, der persönlichen Gesundheit, der Sicherheit von Projekten, der Sicherheit der Umwelt, der öffentlichen Rechte und Interessen und der Förderung der Erhaltung und Nutzung von Energieressourcen Um den wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen gerecht zu werden, muss der gesamte Prozess der Bauaktivitäten wie Vermessung, Planung, Bau, Abnahme, Reparatur, Wartung und Abriss von Ingenieurbauprojekten strikt umgesetzt werden Die bestehenden Nutzungsfunktionen werden nicht geändert), wenn die Bedingungen nicht geändert werden. Wenn es wirklich schwierig ist, die aktuellen Spezifikationen zu erfüllen und umzusetzen, sollten die Standards nicht niedriger sein als die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Baus. Bei den empfohlenen Ingenieurbaunormen zur Ergänzung der verbindlichen bautechnischen Vorgaben handelt es sich um ausgereifte, praxiserprobte technische Maßnahmen, die die Einhaltung der Anforderungen der verbindlichen Vorgaben gewährleisten und auch im Normalfall umgesetzt werden sollten. Unter der Voraussetzung, dass die Projektfunktionen, Leistungsanforderungen und wichtigen technischen Maßnahmen erfüllt werden, die in den verbindlichen technischen Bauspezifikationen festgelegt sind, können relevante Gruppenstandards und Unternehmensstandards sinnvoll ausgewählt werden, um die Projektfunktionen und -leistung zu optimieren oder ein höheres Niveau zu erreichen. Empfohlene Ingenieurbaunormen, Gruppennormen und Unternehmensstandards müssen mit den verbindlichen Ingenieurbauspezifikationen abgestimmt und abgestimmt sein, und die technischen Anforderungen dürfen nicht niedriger sein als das relevante technische Niveau der verbindlichen Ingenieurbauspezifikationen.
Mit der Umsetzung der verbindlichen Ingenieurbauvorschriften werden gleichzeitig die zwingenden Bestimmungen in den aktuellen nationalen Normen und Industrienormen für den relevanten Ingenieurbau abgeschafft. Die verbindlichen Bestimmungen in den aktuellen lokalen Normen für den Ingenieurbau sollten zeitnah überarbeitet werden und nicht niedriger sein als die Bestimmungen der verbindlichen Spezifikationen für den Ingenieurbau. Wenn die relevanten Bestimmungen in den aktuellen technischen Baunormen (einschließlich verbindlicher Normen und empfohlener Normen) nicht mit den Bestimmungen der verbindlichen technischen Bauspezifikationen vereinbar sind, haben die Bestimmungen der verbindlichen technischen Bauspezifikationen Vorrang.
1Allgemeine Grundsätze
1.0.1 Um qualitativ hochwertige Landschaftsbauprojekte zu realisieren, eine ökologische, lebenswerte, harmonische und schöne städtische Umgebung zu schaffen, den Bedürfnissen der Menschen nach einem besseren Leben und einer schönen ökologischen Umwelt gerecht zu werden und den Menschen einen fairen Zugang zu grünen Vorteilen zu ermöglichen, Dieses Dokument ist eine formulierte Spezifikation.
1.0.2 Landschaftsbauprojekte müssen diese Spezifikation umsetzen.
1.0.3 Landschaftsgestaltungs- und Begrünungsprojekte sollten die städtische ökologische Umwelt verbessern, Freizeitdienstleistungen bereitstellen und die umfassenden Funktionen Ökologie, Freizeit, Erholung, Verschönerung, kulturelles Erbe, wissenschaftliche Bildung sowie Katastrophenprävention und -vermeidung verwirklichen.
1.0.4 Landschaftsbau-Ingenieurprojekte sollten den folgenden Grundsätzen folgen:
1. Respektieren Sie die Natur und geben Sie der Ökologie Vorrang.
2 Menschenorientiert, faires Teilen;
3. Kultur weitertragen, übernehmen und innovieren;
4. Maßnahmen an die örtlichen Gegebenheiten anpassen, wirtschaftlich und anwendbar;
5. Erstellen Sie Gesamtpläne und koordinieren Sie die Entwicklung.
1.0.5. Ob die bei der Projekterstellung eingesetzten technischen Methoden und Maßnahmen den Anforderungen dieser Spezifikation entsprechen, ist von den jeweils zuständigen Stellen zu ermitteln. Darunter sollen innovative technische Methoden und Maßnahmen demonstriert werden, die den relevanten Leistungsanforderungen dieser Spezifikation entsprechen.