Mindmap-Galerie 44 Vererbung
Gesetz Kao/Zivilrecht/Meng Xiangui/2025, Bedeutung: Erbschaft bezieht sich auf das Rechtssystem, in dem nach dem Tod einer natürlichen Person eine Person innerhalb eines bestimmten gesetzlich festgelegten Bereichs oder eine durch ein Testament bestimmte Person die Rechtspersönlichkeit erhält Eigentum, das der Verstorbene in Übereinstimmung mit dem Gesetz hinterlassen hat. Sowohl der Erbe als auch der Verstorbene können nur eine natürliche Person sein.
Bearbeitet um 2024-11-28 20:36:44Dies ist eine Mindmap über die Analyse der Charakterbeziehungen in „Jane Eyre“, die Ihnen helfen soll, dieses Buch zu verstehen und zu lesen. Die Beziehungen in dieser Karte sind sehr praktisch und es lohnt sich, sie zu sammeln.
Dies ist eine Mindmap zum Umgang mit der Zeit als Freund. „Treating Time as a Friend“ ist ein praktischer Leitfaden für Zeitmanagement und persönliches Wachstum. Der Autor Li Xiaolai vermittelt den Lesern anhand ausführlicher Geschichten und anschaulicher Beispiele praktische Fähigkeiten, wie man Prokrastination überwinden, die Effizienz verbessern und für die Zukunft planen kann. Dieses Buch eignet sich nicht nur für junge Menschen, die um ihre Zukunft kämpfen, sondern auch für alle, die ihre Zeit besser verwalten und sich persönlich weiterentwickeln möchten.
Wie kommuniziert man effizient, vermeidet Kommunikationsschwierigkeiten im Arbeitsalltag und verbessert die Konversationsfähigkeiten? „Crucial Conversations“ ist ein Buch, das 2012 von Mechanical Industry Press veröffentlicht wurde. Die Autoren sind (US) Corey Patterson, Joseph Graney, Ron McMillan und Al Switzler. Das Buch analysiert auch viele Sprech-, Zuhör- und Handlungsfähigkeiten über Menschen häufige blinde Flecken in der Kommunikation, ergänzt durch Dialogsituationen und Kurzgeschichten, um den Lesern zu helfen, diese Fähigkeiten schnellstmöglich zu erlernen. Hoffe das hilft!
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44Vererbung
Grundprinzipien
Bedeutung: Unter Erbschaft versteht man das Rechtssystem, in dem nach dem Tod einer natürlichen Person eine Person innerhalb eines bestimmten gesetzlich festgelegten Umfangs oder eine im Testament bestimmte Person das vom Verstorbenen hinterlassene rechtliche persönliche Eigentum gemäß dem Gesetz erhält. Sowohl der Erbe als auch der Erblasser können nur natürliche Personen sein.
Zeitpunkt: Die Erbschaft beginnt mit dem Tod des Verstorbenen (einschließlich des physischen Todes und des erklärten Todes). Wenn mehrere miteinander verwandte Personen bei demselben Vorfall sterben und es schwierig ist, den Todeszeitpunkt zu bestimmen, wie lässt sich dann der Todeszeitpunkt bestimmen?
Hat der Verstorbene außer dem Unfall keine weiteren Erben, kommt es auf die Reihenfolge des Todes nicht an.
Wenn die verstorbene Person außer dem Unfall weitere Erben hat: ① Der Ältere stirbt zuerst und der Jüngere zuletzt. ② Dieselbe Generation stirbt zur gleichen Zeit und einander erbt nicht.
Mit Ausnahme des Unfalls können einige Verstorbene andere Erben haben und andere keine anderen Erben: Die Person, die keine anderen Erben hat, stirbt zuerst.
Umfang des Erbes
①Erbschaft ist Gegenstand von Erbrechten und eine Ansammlung von Eigentum ②Das Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person nach der Beendigung ist keine Erbschaft ③Zum Zeitpunkt des Todes Eine „Todesentschädigung“, die sich aus dem Tod einer natürlichen Person aufgrund einer Rechtsverletzung (Verletzung) ergibt, ist keine Erbschaft Nach dem Tod einer natürlichen Person werden die Persönlichkeitsinteressen des Verstorbenen durch die Verletzung (Verletzung) eines Dritten verletzt und die Entschädigung für psychische Schäden (Trostzahlung für psychische Schäden) seiner nahen Verwandten stellt keine Erbschaft dar. ④Individuell: Im Falle von gemeinsamem Vermögen zwischen Mann und Frau muss die Hälfte zuerst an den Ehegatten veräußert werden, und die andere Hälfte soll die Erbschaft sein. ⑤ Rechtlich: Illegale Schulden aus Glücksspiel, Prostitution oder Drogenhandel gelten nicht als Erbschaft
Verzicht und Verlust des Erbrechts
Erbausschluss (aktiv)
Bedeutung: Nach Beginn der Erbschaft und vor der Erbteilung äußert der Erbe seine Absicht, die Annahme des Erbes des Verstorbenen zu verweigern. Die Aufgabe des Erben vor dem Tod des Verstorbenen ist ungültig und führt zur Unfähigkeit, rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Vorgehensweise: Der Erbverzicht des Erben sollte schriftlich gegenüber dem Nachlassverwalter oder anderen Erben erfolgen. Wenn der Erbe in einem Gerichtsverfahren gegenüber dem Gericht mündlich erklärt, dass er die Erbschaft aufgegeben hat, muss eine Niederschrift angefertigt und von der Person, die die Erbschaft abgegeben hat, unterzeichnet werden.
Zeitpunkt: Die Absicht des Erben, auf das Erbe zu verzichten, sollte nach Beginn der Erbschaft und vor der Erbteilung erfolgen. Nach der Erbteilung werden nicht mehr die Erbrechte aufgegeben, sondern die Eigentumsrechte.
Bedauern: Wenn der Erbe es bereut, die Erbschaft aufgegeben zu haben, entscheidet das Gericht vor der Regelung des Nachlasses oder während des Gerichtsverfahrens auf der Grundlage der vom Erben vorgebrachten konkreten Gründe über die Anerkennung. Wenn der Erbe es nach der Abwicklung der Erbschaft bereut, die Erbschaft aufgegeben zu haben, wird diese nicht anerkannt.
Wirksamkeit: Kann der Erbe seinen gesetzlichen Pflichten aufgrund des Verzichts auf die Erbschaft nicht nachkommen, ist die Erbverzichtshandlung unwirksam. Die Wirkung des Erbausschlags ist auf den Zeitpunkt des Erbbeginns zurückzuführen.
Erbverlust (passiv)
Bedeutung: Die Rechtsordnung, in der einem Erben aufgrund gesetzlich vorgeschriebener rechtswidriger Handlungen gegen den Erblasser oder andere Erben das Erbrecht entzogen wird und er dadurch das Erbrecht verliert.
Rechtslage
Wenn ein Vermächtnisnehmer eine der folgenden Handlungen begeht, verliert er oder sie das Recht, Vermächtnisnehmer zu sein.
absoluter Verlust
Vorsätzliche Tötung des Verstorbenen (unabhängig davon, ob sie durchgeführt oder versucht wurde)
Absichtliche Tötung anderer Erben, um um das Erbe zu kämpfen: Wenn der Erbe den Erblasser absichtlich tötet oder absichtlich andere Erben tötet, um um das Erbe zu kämpfen, und der Erblasser in einem Testament festlegt, dass das Erbe dem Erben zufallen soll, kann das Testament bestätigt werden ungültig sein und der Erbe das Erbrecht verloren hat.
relativer Verlust
Missbrauch und Vernachlässigung des Verstorbenen und die Umstände sind ernst
Fälschung, Manipulation, Verschleierung oder Vernichtung von Testamenten und schwerwiegende Umstände: Wenn ein Erbe ein Testament fälscht, manipuliert, verheimlicht oder vernichtet und dabei die Interessen von Erben verletzt, die nicht arbeitsfähig sind und über keine Einkommensquelle verfügen, und Schwierigkeiten in ihrem Leben verursachen, gelten dies als „schwerwiegende Umstände“.
Einsatz von Betrug oder Nötigung, um den Verstorbenen zu zwingen oder daran zu hindern, ein Testament zu errichten, zu ändern oder zu widerrufen, wenn die Umstände schwerwiegend sind
Wenn ein Erbe die oben genannten Taten begeht und wirklich Reue zeigt und der Verstorbene Vergebung ausdrückt (ein emotionaler Ausdruck bzw. eine quasi zivilrechtliche Handlung) oder ihn oder sie später im Testament als Erben auflistet, verliert der Erbe nicht das Recht zu erben.
Gesetzliche Erbschaft
Bedeutung: Liegt weder eine Nachlassvereinbarung noch ein Testament vor oder sind die Nachlassvereinbarung und das Testament ungültig, erhält der Erbe die Erbfolge des Nachlasses des Verstorbenen entsprechend dem Erbenkreis, der Erbfolge und den Erbgrundsätzen gesetzlich festgelegte Verteilung.
Situation
①Der Erbe des Testaments verzichtet auf die Erbschaft oder der Vermächtnisnehmer verzichtet auf die Erbschaft ②Der Erbe des Testaments verliert das Erbrecht bzw. der Vermächtnisnehmer verliert das Recht, ein Vermächtnis zu erhalten ③Der testamentarische Erbe oder Vermächtnisnehmer stirbt oder erlischt vor dem Erblasser ④Die Erbschaft im ungültigen Teil des Testaments ⑤Das Erbe, über das nicht testamentarisch verfügt wurde
Befehl
erste Bestellung
(1) Gesetzliche Erben erster Ordnung: Ehegatte, Eltern und Kinder Zu den Kindern zählen: eheliche Kinder (künstliche Befruchtung/Retortenbabys gelten als eheliche Kinder), uneheliche Kinder, adoptierte Kinder, unterhaltsberechtigte Stiefkinder und Föten (2) Fiktiver Erbe erster Ordnung: ① Wenn eine verwitwete Schwiegertochter ihren Hauptunterhaltspflichten gegenüber ihren Schwiegereltern nachgekommen ist oder ein verwitweter Schwiegersohn ihren Hauptunterhaltspflichten gegenüber ihren Schwiegereltern nachgekommen ist, können sie als solche angesehen werden die virtuellen Erben erster Ordnung, unabhängig davon, ob sie wieder heiraten oder nicht. ②Abtretung durch Enkel und Enkel mütterlicherseits
zweiter Ordnung
Gesetzliche Erben zweiter Ordnung: Brüder, Schwestern, Großeltern, Großeltern mütterlicherseits Nach Beginn der Erbschaft erbt der Erbe erster Ordnung und der Erbe zweiter Ordnung nicht. Gibt es keinen Erben erster Ordnung, erbt der Erbe zweiter Ordnung.
Nachlassverteilung
Grundsatz: Die Erbanteile der Erben in gleicher Reihenfolge sollen grundsätzlich gleich sein.
Ausnahme
Entscheidung: Stimmen die Erben durch Verhandlungen überein, kann es zu Ungleichheiten kommen.
legal
① Bei der Erbschaftsverteilung ist Rücksicht auf Erben zu nehmen, die sich in besonderen Lebensschwierigkeiten befinden und nicht arbeitsfähig sind ② Erben, die die wesentlichen Unterhaltspflichten für den Erblasser erfüllt haben oder mit dem Erblasser zusammenleben, können bei der Erbteilung mehr Anteile erhalten. Hat der Verstorbene die wesentliche finanzielle Quelle für sein Leben bereitgestellt oder den Hauptunterhalt in Form von Arbeitsleistungen usw. geleistet, so gilt dies als erfüllt von seiner Hauptunterhaltspflicht bzw. Hauptunterhaltspflicht. ③Erben, die die Fähigkeit und die Voraussetzungen zum Unterhalt haben, aber ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen, erhalten keinen oder einen geringeren Anteil. Wenn der Erbe die Fähigkeit und die Voraussetzungen zum Unterhalt hat und bereit ist, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen, der Erblasser jedoch deutlich gemacht hat, dass er keine Unterstützung benötigt, da er über ein festes Einkommen und eine feste Erwerbsfähigkeit verfügt, wird bei der Verteilung des Erbes sein Erbe ausgezahlt Der Anteil sollte grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Obwohl Erben, die über die Fähigkeit und die Voraussetzungen verfügen, mit dem Erblasser zusammenzuleben, sind sie nicht verpflichtet, den Erblasser zu unterstützen, der Unterstützung benötigt. Bei der Verteilung der Erbschaft können sie einen kleinen Anteil oder keinen Anteil erhalten. ④ Das Erbe, das niemand erbt oder vermacht, ist Eigentum des Staates und wird für das Gemeinwohl verwendet. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Mitglied der kollektiven Eigentumsorganisation war, ist es Eigentum der kollektiven Eigentümerorganisation. Wenn die Erbschaft Eigentum des Staates oder einer kollektiven Eigentumsorganisation ist, weil es niemanden gibt, der sie erbt und niemand vermacht, reicht die Person, die die Erbschaft verteilen kann, angemessen eine Klage ein, um die Erbschaft zu erhalten, und das Gericht entscheidet das Erbe entsprechend den Umständen angemessen verteilen. ⑤ Für andere Personen als Erben, die auf den Unterhalt des Verstorbenen angewiesen sind (z. B. wenn sie ein Waisenkind oder ein verlassenes Baby finden, aber die Adoptionsregistrierungsverfahren nicht abschließen), oder für andere Personen als Erben, die den Verstorbenen stärker unterstützen (z. B. Neffen, Nichten, Neffen). , Nichten usw.) können in eine entsprechende Erbschaft aufgeteilt werden. Die Erbschaft kann an diejenigen verteilt werden, die über ein angemessenes Erbe verfügen, und die Erbschaft kann je nach Fall mehr oder weniger an sie als die Erben verteilt werden. Eine Person, der ein angemessenes Erbe zugeteilt werden kann, hat das Recht, beim Gericht als unabhängiger Prozesssubjekt Klage einzureichen, wenn ihr gesetzliches Recht auf Erhalt des Erbes des Verstorbenen verletzt wird. ⑥ Kommt der Adoptierte seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Adoptiveltern nach und unterstützt ihn gleichzeitig in erheblichem Umfang für seine leiblichen Eltern, kann er neben dem Erbe der Adoptiveltern auch einen angemessenen Anteil am Erbe der Adoptiveltern erhalten leibliche Eltern. ⑦Stiefkinder, die aufgrund eines Sorgerechtsverhältnisses das Erbrecht ihrer Stiefeltern erwerben, haben keinen Einfluss auf den Genuss des Erbrechts ihrer leiblichen Eltern.
testamentarische Erbschaft
Anwendbare Bedingungen
①Es gibt keine Legacy-Supportvereinbarung ② Es liegt ein Testament vor, das rechtsgültig und gültig ist ③Der testamentarische Erbe hat sein Erbrecht nicht aufgegeben oder verloren und ist auch nicht vor dem Erblasser gestorben
bilden
Notariell beglaubigtes Testament: Die Beurkundung des Testaments durch den Erblasser erfolgt über eine notarielle Einrichtung. Notarielle Testamente sind nicht mehr die wirksamsten und haben den gleichen Wert wie die anderen fünf Testamentsarten.
Selbstgeschriebenes Testament: Vom Erblasser selbst verfasst und unterschrieben, unter Angabe von Jahr, Monat und Tag. Wenn der Inhalt des Abschiedsbriefs einer natürlichen Person über die Verfügung über persönliches Eigentum nach dem Tod tatsächlich der wahre Ausdruck des Willens des Verstorbenen ist, von ihm unterzeichnet und mit Jahr, Monat und Tag versehen ist, und es keinen gegenteiligen Beweis gibt, es kann als selbst verfasstes Testament behandelt werden.
Audio und Video werden
① Es sollten mehr als 2 Zeugen anwesend sein, um das Testament zu bezeugen. Folgende Personen können nicht Zeugen des Testaments sein: Personen ohne Zivilfähigkeit, Personen mit eingeschränkter Zivilfähigkeit und andere Personen, die nicht fähig sind, als Zeuge auszusagen; Erben und Vermächtnisnehmer; Eine Person, die ein Interesse an einem Erben oder Vermächtnisnehmer hat. Gläubiger und Schuldner von Erben und Vermächtnisnehmern sowie gemeinsame Geschäftspartner gelten ebenfalls als am Erben oder Vermächtnisnehmer beteiligt und können nicht als Zeugen des Testaments fungieren. ② Der Erblasser und die Zeugen sollten ihre Namen oder Porträts sowie Jahr, Monat und Tag in der Videoaufzeichnung festhalten.
mündliches Testament
① Es sollten mehr als 2 Zeugen als Zeugen anwesend sein ② In kritischen Fällen kann der Erblasser ein mündliches Testament verfassen Nach Beseitigung der kritischen Situation ist das mündliche Testament ungültig, wenn der Erblasser in der Lage ist, ein Testament schriftlich oder in Form von Audio- und Videoaufzeichnungen zu verfassen.
ein Testament schreiben
① Es sollten mehr als 2 Zeugen als Zeugen anwesend sein ② Im Namen eines von ihnen verfasst, vom Erblasser, Anwalt und anderen Zeugen unterzeichnet, unter Angabe von Jahr, Monat und Tag Beim Verfassen eines Testaments handelt es sich nicht um eine Agentur, und testamentarische Handlungen können nicht von einer Agentur durchgeführt werden und müssen vom Erblasser selbst vorgenommen werden. Das Testament kann nicht durch einen Bevollmächtigten beschafft werden, sondern kann im Namen anderer verfasst werden.
Drucken Sie ein Testament aus
① Es sollten mehr als 2 Zeugen als Zeugen anwesend sein ② Der Erblasser und die Zeugen sollten auf jeder Seite des Testaments unterschreiben und Jahr, Monat und Tag angeben.
Wirksamkeit
Grundregeln
Ein Erblasser kann sein Testament widerrufen oder ändern Wenn der Erblasser nach der Erstellung eines Testaments zivilrechtliche Schritte unternimmt, die dem Inhalt des Testaments zuwiderlaufen, wird davon ausgegangen, dass er den betreffenden Inhalt des Testaments widerrufen hat. Liegen mehrere Testamente vor und sind deren Inhalte widersprüchlich, so ist das letzte Testament maßgebend.
ungültiges Testament Als einseitiger zivilrechtlicher Rechtsakt hat ein Testament keinen Willen der Gegenpartei und hat hinsichtlich der Gültigkeit nur zwei Möglichkeiten, nämlich ein gültiges Testament und ein ungültiges Testament.
① Ein Testament einer Person, die nicht geschäftsfähig oder eingeschränkt geschäftsfähig ist, ist ungültig. ②Das Testament muss die wahre Absicht des Erblassers zum Ausdruck bringen. Ein unter Betrug oder Zwang erstelltes Testament ist ungültig. ③Gefälschte Testamente sind ungültig ④Wenn das Testament manipuliert wird, ist der manipulierte Inhalt ungültig. ⑤ Wenn der Erblasser in einem Testament über das nationale, kollektive oder fremde (Ehegatten-)Vermögen verfügt, gilt dieser Teil des Testaments als ungültig. ⑥ Wenn der erforderliche Teil der Erbschaft nicht für einen Erben reserviert ist, der nicht arbeitsfähig ist und über keine Einkommensquelle verfügt, ist die Verfügung über den erforderlichen Teil, der reserviert werden sollte, ungültig.
Testament mit Verpflichtungen
Bestehen Verpflichtungen aus einer testamentarischen Erbschaft oder einem Vermächtnis, muss der Erbe bzw. Vermächtnisnehmer diese Verpflichtungen erfüllen Liegt kein berechtigter Grund für die Nichterfüllung von Verpflichtungen vor, kann das Gericht auf Antrag einer interessierten Partei oder einer relevanten Organisation das Recht auf Erhalt des Teils der Erbschaft mit den damit verbundenen Verpflichtungen aufheben. Bei einer testamentarischen Erbschaft oder einem Vermächtnis mit Verpflichtungen kann das Gericht auf Antrag des Begünstigten oder eines anderen Erben das Recht auf Erhalt des Teils des Nachlasses aufheben, wenn die Verpflichtungen erfüllt werden können, der Erbe oder Vermächtnisnehmer diese Verpflichtungen jedoch ohne berechtigte Gründe nicht erfüllt mit den damit verbundenen Verpflichtungen, und der Erbe, der den Antrag gestellt hat, oder der Begünstigte ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des Erblassers und die Annahme der Erbschaft verantwortlich
Übergang und Übertragung der Erbschaft
Subrogation
Bedeutung: Wenn die Kinder des Verstorbenen vor dem Verstorbenen sterben, erben die Nachkommen der Kinder des Verstorbenen blutsmäßig. Wenn die Brüder und Schwestern des Erblassers vor dem Erblasser sterben, erben die Kinder der Brüder und Schwestern des Erblassers im Namen des Erblassers.
Wesen: Übertragung von Erbrechten (einmalige Erbschaft)
Anwendbare Situation: Die Kinder des Verstorbenen sterben vor dem Verstorbenen oder die Brüder und Schwestern des Verstorbenen sterben vor dem Verstorbenen
Gegenstand der Rechte: direkte Nachkommen der Blutsverwandten der zu vertretenden Person (keine Begrenzung der Generationenzahl)
Traditioneller Forderungsübergang: Die Enkel, Enkel, Urenkel und Urenkel des Erblassers können alle durch Forderungsübergang erben, und die Erben sind nicht durch die Anzahl der Generationen begrenzt. Da unterhaltsberechtigte Stiefkinder jedoch keine Blutsverwandten (natürliche Blutsverwandte oder virtuelle Blutsverwandte) sind, haben sie kein Recht auf Forderungsübergang. Die typische Situation beim traditionellen Forderungsübergang ist: Wenn die Eltern vor den Großeltern sterben, erben die Enkel das Erbe.
Neue Art der Regression: Eine typische Situation einer neuen Art der Regression ist: Ein Neffe, eine Nichte, ein Neffe oder eine Nichte hat das Recht, das Erbe eines Onkels, eines Onkels, einer Tante, einer Tante oder eines Onkels zu erben.
Erbschaft übertragen
Bedeutung: Wenn der Erbe nach Beginn der Erbschaft vor der Erbteilung stirbt und das Erbe nicht aufgibt, wird das Erbe, das der Erbe erben sollte, auf seine Erben übertragen, sofern im Testament nichts anderes vereinbart ist.
Wesentlich: das Recht, den Nachlass des Verstorbenen zu teilen (zwei Erbschaften)
Anwendbare Situation: Der Erbe stirbt nach Beginn der Erbschaft und vor der Erbteilung.
Rechtsgegenstand: alle gesetzlichen Erben, die den Tod des übertragenen Erben überlebt haben (keine Begrenzung der Generationenzahl)
Verfügung über das Erbe
Nachlassverwalter
Sicher
①Nach Beginn der Erbschaft ist der Testamentsvollstrecker der Nachlassverwalter. ② Ist kein Testamentsvollstrecker vorhanden, sollten die Erben zeitnah einen Nachlassverwalter benennen ③Wenn die Erben nicht ausgewählt werden, fungieren die Erben gemeinsam als Nachlassverwalter. ④ Wenn es keinen Erben gibt oder alle Erben auf die Erbschaft verzichten, fungiert die Zivilangelegenheiten- oder Dorfkommission des Wohnorts des Verstorbenen als Nachlassverwalter.
Benennung: Bei Streitigkeiten über die Bestimmung des Nachlassverwalters kann die betroffene Partei beim Gericht die Ernennung des Nachlassverwalters beantragen.
Verantwortlichkeiten
① Bereinigen Sie den Nachlass und führen Sie eine Bestandsaufnahme des Nachlasses durch ②Melden Sie den Erben den Erbschaftsstatus ③ Ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen, um Schäden und Verlust des Kulturerbes zu verhindern ④Behandeln Sie die Schulden und Ansprüche des Verstorbenen ⑤Teilen Sie den Nachlass gemäß dem Testament oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ⑥Führen Sie weitere notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Kulturerbes durch
Haftung: Der Nachlassverwalter erfüllt seine Pflichten im Einklang mit dem Gesetz und haftet zivilrechtlich, wenn er Erben, Vermächtnisnehmern oder Gläubigern vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden zufügt.
Vergütung: Der Nachlassverwalter kann eine Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder nach Maßgabe der Vereinbarung erhalten
Meldepflicht: Nach Beginn der Erbschaft hat der Erbe, der vom Tod des Verstorbenen Kenntnis erlangt, die anderen Erben und den Testamentsvollstrecker unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn keiner der Erben vom Tod des Verstorbenen Kenntnis hat oder vom Tod des Verstorbenen Kenntnis hat und nicht in der Lage ist, den Verstorbenen zu benachrichtigen, ist das Bewohnerkomitee oder Dorfkomitee der Einheit oder des Wohnsitzes des Verstorbenen für die Benachrichtigung verantwortlich. Wenn das Gericht einen Erbfall verhandelt und weiß, dass es einen Erben gibt, ihn aber nicht benachrichtigen kann, muss es bei der Aufteilung des Nachlasses das Erbe behalten, das er erben soll, und den Verwalter oder Verwalter des Erbes bestimmen.
Sorgerechtspflichten: Wer ein Erbe hat, muss das Erbe ordnungsgemäß verwalten, und keine Organisation oder Einzelperson darf es unterschlagen oder darum konkurrieren.
Bestimmung der Erbschaft: Sofern nicht anders vereinbart, sollte bei der Erbteilung die Hälfte des gemeinsamen Vermögens unter den Ehegatten aufgeteilt werden, der Rest soll dem Erblasser gehören. Gehört das Erbe zum gemeinsamen Vermögen der Familie, sollte bei der Erbteilung zunächst das Vermögen anderer geteilt werden.
Der Erbanteil des Fötus soll erhalten bleiben: Bei der Erbteilung soll der Erbanteil des Fötus erhalten bleiben. Der Fötus ist bei der Entbindung tot und der zurückbehaltene Anteil wird entsprechend der gesetzlichen Erbfolge behandelt. Wenn der Anteil der Erbschaft, der dem Fötus vorbehalten werden sollte, nicht reserviert ist, wird er von der vom Erben geerbten Erbschaft abgezogen. Der für den Fötus reservierte Teil des Erbes wird, wenn der Fötus nach der Geburt stirbt, von seinen Erben geerbt; wenn der Fötus bei der Entbindung tot ist, wird er von den Erben des Verstorbenen geerbt.
Vermächtnisse und Legacy-Unterstützungsvereinbarungen
Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen Vermächtnissen und Testamenten
Sowohl Vermächtnisse als auch Testamente sind einseitige zivilrechtliche Rechtsakte
Vermächtnisgegenstand: natürliche Person, die nicht der Staat ist, kollektiver oder gesetzlicher Erbe (z. B. Enkelin, Neffe, Nichte, Kindermädchen usw.) Ziel des Testaments: Gesetzliche Erben
Folgen des Schweigens
Der Vermächtnisnehmer muss innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntwerden des Vermächtnisses eine Erklärung über die Annahme oder den Verzicht auf das Vermächtnis abgeben; die Nichteinhaltung der Frist gilt als Verzicht auf das Vermächtnis.
Wenn der Erbe nach Beginn der Erbschaft auf die Erbschaft verzichtet, muss er vor der Veräußerung des Nachlasses eine schriftliche Erklärung über den Verzicht auf die Erbschaft abgeben. Erfolgt keine Erklärung, wird davon ausgegangen, dass der Erbe die Erbschaft angenommen hat.
Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen Vermächtnis und Schenkung
Schenkungen und Schenkungen sind unentgeltlich
Ein Vermächtnis ist eine posthume Handlung, während eine Schenkung eine Handlung vor dem Tod ist.
Eine Schenkung ist ein einseitiger zivilrechtlicher Rechtsakt, während eine Schenkung ein zivilrechtlicher Rechtsakt beider Parteien ist.
Eine Vermächtnis bedarf einer Formalität, eine Schenkung bedarf keiner Formalität
Für Vermächtnisse gilt die Anpassung des Erbschaftsgesetzes, für Schenkungen gilt die Anpassung des Vertragsgesetzes.
Legacy-Supportvertrag
Bedeutung: Eine natürliche Person kann mit einer Organisation oder Einzelperson, die nicht der Erbe ist, einen Nachlassunterstützungsvertrag abschließen. Gemäß der Vereinbarung übernimmt die Organisation oder Einzelperson die Verpflichtung, die natürliche Person zu unterstützen, zu unterstützen und zu bestatten, und genießt das Recht, ein Vermächtnis zu erhalten.
Natur
①Die zivilrechtlichen Handlungen beider Parteien unterliegen nicht der Anpassung des Vertragsteils, sondern der Anpassung des Erbschaftsteils. ② Der Unterstützer ist verpflichtet, den Vermächtnisnehmer zu leben, zu unterstützen und zu begraben, und hat das Recht, das Vermächtnis zu erhalten, wenn der Vermächtnisnehmer vor seinem Tod das Eigentum an den Unterstützer übertragen will eine „Spende mit Verpflichtungen“. ③Die doppelten Merkmale zivilrechtlicher Klagen im Leben und im Todesfall. Die Unterhaltspflicht des Betreuers gilt zu dessen Lebzeiten, die Schenkung des Vermögens durch den Vermächtnisnehmer tritt nach dem Tod des Vermächtnisnehmers in Kraft.
Hauptteil
①Vermächtnisnehmer kann nur eine natürliche Person sein ②Der Unterstützer kann entweder eine natürliche Person oder eine kollektive Eigentümerorganisation sein Handelt es sich bei dem Unterstützer um eine natürliche Person, kann zwischen dem Vermächtnisnehmer und dem Unterstützer kein rechtliches Unterhaltspflichtverhältnis bestehen. Enkelkinder sind keine gesetzlichen Erben, haben aber unter besonderen Umständen rechtliche Unterhaltspflichten gegenüber ihren Großeltern. Daher kann zwischen beiden kein „Legacy-Support-Vertrag“ unterzeichnet werden. Bei Unterzeichnung ist die Vereinbarung ungültig
Kündigung: Wenn eine Organisation oder Einzelperson, bei der es sich nicht um den Erben handelt, eine Legacy-Unterstützungsvereinbarung mit einer natürlichen Person unterzeichnet, diese jedoch ohne berechtigte Gründe nicht erfüllt, was zur Kündigung der Vereinbarung führt, kann sie das Recht auf Erhalt der Erbschaft nicht mehr genießen Die von ihr gezahlten Supportgebühren werden grundsätzlich nicht vergütet. Kommt der Vermächtnisnehmer seiner Leistung ohne berechtigte Gründe nicht nach und führt dies zur Beendigung des Vertrags, ist der Vermächtnisnehmer verpflichtet, die von anderen Organisationen oder Einzelpersonen als dem Erben gezahlten Unterstützungsgebühren zurückzuzahlen.
Wirksamkeit: Nach Beginn der Erbschaft wird sie gemäß der gesetzlichen Erbschaft behandelt. Wenn ein Testament vorliegt, wird sie gemäß der testamentarischen Erbschaft oder Vermächtnis behandelt entsprechend der Vereinbarung. Wenn der Erblasser zu seinen Lebzeiten mit anderen eine Erbschafts- und Unterhaltsvereinbarung getroffen und auch ein Testament verfasst hat, wird der Nachlass nach Beginn der Erbschaft, wenn die Erbschafts- und Unterhaltsvereinbarung nicht im Widerspruch zum Testament steht, gemäß der Vereinbarung und dem Testament behandelt Im Falle eines Konflikts wird der Nachlass gemäß der Vereinbarung behandelt, und wenn es einen Konflikt mit der Vereinbarung gibt, wird der Nachlass gemäß der Vereinbarung behandelt. Das Testament ist ganz oder teilweise ungültig Kurz gesagt: Erbschaftsvertrag > Testament (Vermächtnis) > Rechtliche Erbschaft
Qualifizierte Erbschaft und die Behandlung geteilter und unbezahlter Schulden
Begrenzte Erbschaft: Der Erbe muss die Steuern und Schulden, die der Verstorbene laut Gesetz zahlen muss, im Rahmen des tatsächlichen Wertes der erhaltenen Erbschaft begleichen. Dies gilt nicht für den Betrag, der den tatsächlichen Wert des Nachlasses übersteigt und von den Erben freiwillig zurückgezahlt wird. Wenn der Erbe das Erbe aufgibt, haftet er nicht für die Steuern und Schulden, die der Erblasser laut Gesetz zahlen müsste.
Abwicklung unbezahlter Schulden nach der Erbteilung
Wenn die Erbschaft geteilt wurde, der Erblasser aber noch offene Schulden hat, gelten folgende Regeln: ① Die Pflegekraft im Rahmen der Altunterstützungsvereinbarung haftet nicht für die Schuldentilgung. Weil es die Lebens-, Sterbe- und Bestattungspflichten gegenüber dem Vermächtnisnehmer erfüllt hat ② Liegt eine gesetzliche Erbschaft vor, so hat der gesetzliche Erbe die erworbene Erbschaft zunächst zur Tilgung der Schulden zu verwenden; reicht die Höhe nicht aus, ist die Restschuld von den letztwilligen Erben und Vermächtnisnehmern anteilig zurückzuzahlen, jedoch auf die Höhe beschränkt Wert der Erbschaft. ③ Liegt keine gesetzliche Erbschaft vor, zahlen die testamentarischen Erben und Vermächtnisnehmer die Erbschaft anteilig zurück, jedoch begrenzt auf den Wert des Nachlasses.